Hallo Bruchsalermann ,
welche Art von Rente bekommt deine Frau denn ?
Hat sie eine Voll oder Teilerwerbsminderungsrente , also eine Rente welche
unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt wird, kann Sie (im Regelfall) bis zu 9 Jahre befristet werden, wobei die Anzahl der Verlängerungsanträge keine Rolle spielt.
Danach werden die Renten gewöhnlich unbefristet gezahlt.
Handelt es sich jedoch um eine sogenannte "Arbeitsmarktrente", dies ist eine Rente , welche bei einer festgestellten teilweisen Erwerbsminderung als volle EM-Rente gezahlt wird, weil der Teilzeitarbeitsmarkt , aufgrund der Erkeankung / gesundheitlichen Einschränkungen , als verschlossen gilt, man also nicht vermittelbar ist ,
wird sie grundsätzlich nur für maximal 3 Jahre bewilligt.
Und es muss immer wieder eine Verlängerung beantragt werden !
Bei dieser Arbeitsmarktrente kann sich das mit der Befristung dann ggf. bis zum normalen Renteneintrittsalter hinziehen und man muss halt immer wieder neuen Verlängerungsantrag stellen !
Aber auch unbefristete Renten können enden , wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat .
Da ich selber , EM Rentnerin bin , seit fast 10 Jahren , kann ich dir zu dem Punkt R025 , die Selbstauskunft ,
nur zu folgendem raten :
Dieser Punkt ist sehr wichtig , denn viele denken , das die Diagnosen doch ausreichen , zur Feststellung der Erwerbsminderungsrente ,
aber dies ist falsch !
Ganz wichtig ist ganz genau zu schildern , welche gesundheitlichen Einschränkungen , du hast im täglichen Leben .
Denn der Gutachter , der über die Rente entscheidet , kennt den Antragsteller ja nicht und desto ausführlicher man seine Situation und gesundheitlichen Einschränkungen schildert ,
desto besser kann er die Situation richtig einschätzen !
Ich hab diese Selbstauskunft immer auf einem Extra Blatt aufgeführt und um es übersichtlicher und einfacher zu machen ,
habe ich in die verschiedenen Bereiche des täglichen Lebens unterteilt , wie zb Körperpflege , Mobilität , Schlafen , Essen und Trinken , Haushalt , Soziales Leben
Und dann unter jedem Punkt genau aufgeführt , wie und auf welche Weise ich eingeschränkt bin !
Noch eins , was nach meiner Erfahrung sehr wichtig ist
und zwar der Punkt „ soziales Leben“:
Darunter sollte man aufführen , wie man gesundheitlich eingeschränkt ist in seinem sozialen Leben : Kontakte zu Freunden , Unternehmungen usw !
Dieser Punkt ist sehr wichtig , da die Gutachter , da oft besondres Augenmerk , drauf legen ,
denn wenn man zb , bei den anderen Punkten , angibt , wie gesundheitlich man eingeschränkt ist und deshalb ua keiner arbeit nachgehen kann ,
dann macht es ein „ schlechtes , unglaubwürdiges „ Bild ,
wenn der soziale Bereich nicht erwähnt wird , also man da keine Einschränkung angibt .
Ich habe wie gesagt schon mehrmals Verlängerung beantragt und habe das immer so , wie beschrieben gehandhabt ,
und ich bekam immer in kürzester Zeit , die Verlängerungsbewilligung, und das ohne bei den Ärzten erneut Einkünfte eingeholt wurden oder ich zu einer persönlichen Untersuchung bei einem Gutachter , der Rentenversicherung musste!
Aber , wie hier auch schon erwähnt wurde ,
ist der VDK ein guter Ansprechpartner , wenn es um Rentenangelgenheiten geht !
Ich hoffe , ich konnte dir ein wenig helfen und wünsche dir und deiner Frau viel Erfolg und alles Gute 🌸