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Überegional Frage bzgl. NK- Abrechnung

******iar Mann
1.687 Beiträge
Themenersteller 
Überegional Frage bzgl. NK- Abrechnung
Hallo,

habe meine NK-Abrechnung 2017 bekommen und mich stört da ein Posten derbe. Bin zum 1.4.2017 eingezogen. Der Posten ist die Gebäudereinigung.
Zum einen hat die Firma die Leistung nicht erbracht. Ich habe innerhalb von einem Monat nach Einzug festgestellt, dass niemand den Flur putzt u. den Vermieter telefonisch informiert. Der Firma/Person wurde dann zum 31.7.2017 gekündigt und geputzt wurde nicht ein einziges Mal. D.h. Leistungszeitraum der nicht erbrachten Leistung 212 Tage.
In der Abrechnung steht jetzt Gebäudereinigung/Anzahl Wohneinheiten und das was da rauskommt geteilt durch 365 mal 275 Tage.
Real sind es aber 212 Tage gewesen die die Firma beauftragt war und davon 122 Tage die in meine Mietzeit fallen.
D.h. nach Abrechnung soll ich 75.5% zahlen, aber nach meinem Verständnis sollten es 57.5% sein wobei mir es eh stinkt für nicht erbrachte Leistung zu zahlen, wobei ich aber nicht weiss ob die im Jan.-März 2017 vielleicht doch was getan haben.

Was ist nun korrekt ? Bei Heizung weiss ich laut https://www.nebenkostenabrec … rechnung-beim-mieterwechsel/ wenn es keine Ablesegeräte gibt und jemand ausserhalb der Heizperiode einzieht der Anteil der vergangenen Heizperiode nicht berechnet werden darf, da dies nicht gerecht wäre. Meinem Verständnis nach dürfte sich das auch auf Winterdienst und in diesem Fall die Gebäudereinigung beziehen.

Gruß

Seanthiar
*********_2015 Frau
903 Beiträge
Seh
ich genauso.
Wenn überhaupt dann nur anteilig ab Einzug.

Wegen der Reinigung würde ich nochmal schriftlich beim Vermieter Einspruch einlegen.
Evtl können Nachbarn die Sache bestätigen *nachdenk* vor allem, da die Leistung nicht erbracht und deshalb gekündigt wurde.
********mart Paar
3.215 Beiträge
In allen Punkten siehst du es richtig.

Was die Reinigung betrifft, schließe dich mit den Mitmietern kurz und versuche dein Glück. Streng genommen hättest du die fehlende Leistung aber jedes Mal, zeitnah mitteilen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.
********fall Frau
266 Beiträge
Grundsätzlich
ist es so, dass bei einem Mietverhältnis alle Kosten nur für den Zeitraum der Mietdauer, bei dir also erst ab Einzug, berechnet werden dürfen.
Die Zeit vor deinem Einzug muss der alte Mieter oder bei Leerstand, der Vermieter tragen.
Das gilt für sämtliche Nebenkosten.

Bei den nicht erbrachten Leistungen würde ich mir sogar einen Zahlungsnachweis geben lassen, ob da die Rechnung auch wirklich bezahlt wurde. Denn der Vermieter wusste ja, dass nicht gearbeitet wurde und hat der Firma letztendlich auch gekündigt.
****4me Frau
6.062 Beiträge
Ich würde erstmal Einsicht in die Rechnungen für die Gebäudereinigung verlangen. Vielleicht ist ja für den Zeitraum in dem nicht geputzt wurde ja auch gar keine Rechnung in der Abrechnung mit drin und somit wäre die Abrechnung des Vermieters widerrum korrekt da sich der Gesamtbetrag ja mindert.
********3739 Frau
95 Beiträge
Guten Morgen! Ich kann sehr gut verstehen, dass Du sauer bist! Einsichtnahme in die Belege ist erst einmal gut. Habe so was gerade mit unseren neuen Hausverwaltung vor. Für mich als berufstätige Frau, wohnhaft in Aschaffenburg und die Hausverwaltung im Landkreis Miltenberg *schiefguck* kein Auto, muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln hin fahren. Bürozeiten beachten, ach ich "freue" mich schon darauf. Der Mieterverein AB betreut mich. Ohne die wäre ich aufgeschmissen, da das Mietrecht eine komplizierte Angelegenheit ist. Mein Rat, geh in den örtlichen Mieterverein. Gut angelegtes Geld. Besser an anderer Stelle einsparen, wo es weniger weh tut! Gutes Gelingen und viel Erfolg. Beate
*********Black Frau
2.913 Beiträge
Vermieter anschreiben
Beziehungsweise Widerspruch (innerhalb von 4 Wochen) einlegen, den Posten so aufführen wie es angegeben ist und deine Erklärung darunter, wie die Rechnung deiner Meinung nach auszusehen hat.
********fall Frau
266 Beiträge
falsch,
wenn für den Zeitraum keine Abrechnung drin ist, dann braucht man überhaupt nichts zahlen.

Hier kommt es eindeutig darauf an, was auf der Rechnung steht und ob es einen Leistungsnachweis gibt.

Wird mit einer monatlichen Pauschale abgerechnet, so müssen diese auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Ergo muss nur für 4 Monate der Anteil, der auf die entsprechende Wohnung entfällt berechnet werden. Hier würde ich mir aber einen Zahlungsnachweis geben lassen, da es bereits dem Ende zu ging und dann oft nicht mehr alle Rechnungen bezahlt werden, wenn keine Leistung erfolgt.

Gibt es tatsächlich Leistungsnachweise, wo nach Stunden abgerechnet wird, müssen hier entsprechend die Zeiten rausgerechnet werden, die ab Einzug gelten. Sind also für die Zeit keine Stunden eingetragen, so muss da auch der Mieter nicht für zahlen.
Alles was vorher war, muss auf die damaligen Parteien umgerechnet werden.
*******eln Paar
71 Beiträge
Mieterverein
Unser Tip : Tritt dem örtlichen Mieterverein bei. Die haben derlei Dinge schon x-fach bearbeitet und setzten sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung. Der reagiert auch meist anders, als wenn der "kleine doofe lästige Mieter" schreibt. Kostet zwar Mitgliedsbeitrag, aber hilft enorm. Wissen wir aus eigener Erfahrung.
Viele Grüße
margakoeln
******iar Mann
1.687 Beiträge
Themenersteller 
Hi,

danke erst mal für die Infos. Auf der Abrechnung sind mehrere Sachen nicht ok, wo ich aber Infos/Urteile zu gefunden habe. Nur dieser Posten, der aber der größte zu bemängelnde ist, finde ich nix zu und leider ist das was gefühlsmässig richtig ist leider nicht im Recht in Deutschland.

Gruß

Seanthiar
bist
du ein MIETER bei dieser VONOVIA ? Dieser Abzockerwohnbausgesellschaft
******iar Mann
1.687 Beiträge
Themenersteller 
nein, lokale Verwaltung in unserer Stadt - der Vermieter hockt in GB
*******o65 Mann
2.166 Beiträge
Gibt es denn ab dem 1.8. einen Nachfolger für die Gebäudereinigung?
Ist der in der Abrechnung eventuell berücksichtigt?

Das sollte bei der Abrechnungseinsicht ja ersichtlich sein.
ich würde erst einmal Widerspruch dagegen einlegen per Einwurfeinschreiben,schreibe es so wie du es hier erläuterst hast , Belege einsehen was wann wer,zur Not Mietverein oder Anwalt,
Mich würde interessieren von welchem Betrag ( der von dir verlangt wird) wir hier reden
*****100 Mann
181 Beiträge
Heizkosten
müssen immer abgelesen werden. Energieeinspargesetz. Eine pauschale Abrechnung ist nicht erlaubt (außer Studenten- und möblierte Wohnungen). Aber Vorsicht: die Abrechnungsfirmen sind oft teurer als das was man sparen kann. Wenn die Heizkosten sich im Rahmen befinden, dann einfach die Augen zudrücken, kann ansonsten nur teurer werden. Bei der Verwaltung Einspruch einlegen und sich die einzelnen Abrechnungen zeigen lassen. Den Rechtsanwalt kann man sich erst einmal sparen, denn der bekommt immer Geld und wenn die Verwaltung ihm zustimmt, bezahlst Du an ihn mehr als die Falschabrechnung wert ist. Mietervereinigungen sind die bessere Alternative. Was vor Deinem Einzug Kosten verursachte, kann Dir nicht angerechnet werden.
****4me Frau
6.062 Beiträge
sonne100 in der Schule stünde unter deinem Beitrag jetzt: "Thema verfehlt - ungenügend"
******iar Mann
1.687 Beiträge
Themenersteller 
So habe meinen Widerspruch an die Verwaltung geschickt und jetzt mal sehen was passiert....
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