das Ordnungsamt wird sicherlich .....
"grenzwertige Reifen" beim ruhenden Verkehr nicht beanstanden.
Der TÜV hingegen hat zu beurteilen, ob die "Schlappen" auch noch ne ein paar längere Touren von gesamt vielleicht 3.000 km überstehen bei Tempo 130 oder gar 160. Bevor der Halter bessere Reifen aufziehen wird.
Und kein TÜV-Prüfer kann beurteilen, ob ein Fahrzeug 2 Monate nach der Prüfung noch verkehrstauglich sein wird. Gerade selbst erlebt - ich habe selbst auch auf einer alten Karre kürzlich Reifen durch den TÜV gebracht, von denen einer davon 4 Wochen später durchgegangen ist. Das Profil war in diesem Falle noch TÜV-tauglich - und das sagt für die tatsächliche Fahrtauglichkeit des Reifens nichts auch nur aus.
Auch ich bin Verfechter von bestmöglichen Reifen im Fahralltag. Und habe dennoch schon für Überführungsfahrten auch mal Kompromisse gemacht. Solange das Profil "noch ausreichend" und eben "nicht mangelhaft" ist.
Abwägen muss man doch auch mal, wieviele Millimeter Profil vom Winterreifen mit weicher Gummimischung beim aktuellen Hochsommer ins Nirvana = in die Umwelt gehen und dann im Winter fehlen, wenn sie tatsächlich gebraucht würden ?
Ein Fahrzeug mit geliehenen Rädern vorzufahren ist meiner Meinung nach genausowenig eine Straftat, wie das KFZ anschliessend mit "grenzwertigem" Profil (d.h. "noch ausreichend" und evtl TÜV-fraglich) aber dafür ordnungsgemäß angemeldet mit TÜV-Plakette vor dem Haus zu parken. Das wäre es nur, wenn jemand tatsächlich und wissentlich ein per definitionem fahruntüchtiges KFZ (= Profil "mangelhaft") in Verkehr bringt.
Was ist, wenn einer ein KFZ mit neuer TÜV-Plakette aber Reifen platt vor dem Haus parkt und 2 Monate lang keine Luft aufpumpt ? Von einem KFZ mit Reifen bei ungenügendem Luftdruck geht eine erhebliche Gefahr aus - natürlich nur beim Fahren.
Muss man dann in den Knast, wenn man ein solches Fahrzeug "sträflicherweise" auf einer öffentlichen Straße parkt ?
Also - lasst doch den Mann in Ruhe, der ein aktuelles Problem lösen muss und gerade nicht nen Satz Winterreifen kaufen kann oder will, die er erst in 2 Monaten braucht.
Im übrigen gibts auch hier im JC eine wunderbare Gruppe über Justizfragen, wo man trefflich diskutieren kann über solche Themen. Diskussionsbeispiel war kürzlich mal, wie ein Fahrzeug innerstädtisch ohne ausreichende AU-Plakette durch eine Umweltzone auf ein Privatgelände kommt. Und ob das Ordnungsamt davon ausgehen kann, dass es ordnungswidrig gefahren wurde, oder ordnungskonform auf einem Trailer mit AU transportiert wurde.....
Ein Schelm wer Schlechtes dabei denkt - zum Beispiel: Hat bestimmt ein Straftäter ohne Trailer gemacht und bewusst billigend in Kauf genommen, dass jemand deswegen an Lungenkrebs gestorben ist.