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72555 Buchhaltung Weinbau

*******k17 Mann
888 Beiträge
Themenersteller 
72555 Buchhaltung Weinbau
Wer könnte mir bei der Buchhaltung im Weinbau helfen? Bin Praktiker, kein Büromensch.
Das Finanzamt jagt mich auch ständig.
Ich denke, hier geht es um einmalige Hilfen, nicht um Jobs? Die Buchhaltung gehört bereits zur Planung deiner Selbständigkeit.
********fall Frau
266 Beiträge
Da kann in der Regel nicht mal so eben jemand helfen, da es sich um (im weitesten Sinne) eine landwirtschaftliche Buchhaltung handelt, bzw. wie ich deinem Profil entnehme, einem Mischbetrieb von Weinbau und Gastronomie. Da brauchst du Spezialisten, bzw. einen Steuerberater, der sich mit dem Bereich genauestens auskennt. Sonst kann man da viel falsch machen.

Ja, das kostet, aber wenn du es vernünftig haben willst, dann musst du in den sauren Apfel beißen.
Zwischenfall
Genauso sehe ich das auch und deshalb gehört sein Thema nicht hier her und ist nicht zu vergleichen mit einem Klempner, der mal eben einen tropfenden Wasserhahn repariert oder auswechselt.
*******0595 Paar
596 Beiträge
helping hands, oder....
zerpflücke einfach mal fremde threads......
dieses ewige eingemische und besserwissen nervt völlig....vielleicht findet sich ja bei helping hands jemand, der einfach aus spaß die buchhaltung macht.....mit seinen helfenden händen...
denn nochmal, die gruppe heisst helping hands....und lässt somit jede menge platz für die eigene interpretation und bereitwilligkeit ....
********fall Frau
266 Beiträge
Ich habe hier nichts zerpflückt, sondern einen ernst gemeinten Rat gegeben!!!! Ich bin aus der Branche und wenn er schreibt, dass das Finanzamt ihn jagt, dann läuten alle Alarmglockenbei mir.

So eine Buchhaltung in dem Bereich macht man nicht aus SPAß, sondern da muss ein Profi ran und nicht mal eben nur jemand, der mal eine Buchhaltung gemacht hat. Es ist nicht umsonst so, dass ein normaler Steuerberater NEIN zu landwirtschaftlichen Bereichen sagt. Das sind speziell ausgebildete Leute.
*********lzend Mann
1.061 Beiträge
Die notwendigen Abrechnungs-Kosten eines Unternehmers (mit angeblicher Gewinnerzielungsabsicht) auf "Helping-Hands" ab zu wälzen empfinde ich als Frechheit.

Das Finanzamt wird Dir so lange hinterher sein, bis Du ihnen voraus bist, bis du rechtzeitig alle geforderten Zahlen einreichst.

Hab hier selbst mal versucht Hilfe für eine Steuererklärung zu erhalten, leider gab es gar keine Resonanz.
Dabei ging es nur darum gemeinsam ein paar Belege zu sortieren...
Zartschmelzend
Danke auch dir für deine sachlichen und in meinen Augen treffenden Argumente, anders als giftspritzende Worte, wenn man anderer Meinung ist.
Dies ist ein Thread, in der jeder Beitrag willkommen ist, sofern er respektvoll eingestellt wird und zum Thema beiträgt. Was dem TE wirklich hilft, ist der abgegebene Rat zur professionellen *hilfe*
******nge Paar
517 Beiträge
Allen Vorrednern zum Trotz,
könnte dir dabei tatsächlich kompetent helfen - mache sowas und lebe aber im Raum Köln ... wenn das dir nicht zu weit weg ist.
********2015 Frau
743 Beiträge
Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen
Ich lese jetzt hier schon zum 2. Mal eine Anfrage mit der Bitte um steuerliche Hilfe.

Passt bitte auf und lest euch § 5 StBerG (Steuerberatungsgesetz) durch. Danach ist die Steuerberatung, die Erstellung der Steuererklärung und auch lediglich die Hilfe dabei den hierfür ausgebildeten Berufsgruppen vorbehalten. Die Hilfe durch alle anderen "netten Freunde und Nachbarn" - auch wenn dieser z.B. als Finanzbeamter vom Fach ist - ist strafbar.
In § 6 StBerG stehen die Ausnahmen, die in Teilen auch die Buchführung betreffen. Es macht Sinn, sich hierzu genau zu erkundigen, was erlaubt ist und was nicht *g*
******nge Paar
517 Beiträge
Bitte genau lesen - dann antworten
Der TE sucht Hilfe bei der "Buchhaltung" - damit hat er keine Steuerberatung gesucht.

=> ein Buchhalter braucht / muss nicht Steuerberater sein.

*undwech*
********2015 Frau
743 Beiträge
Danke für die Belehrung ...
... ich habe das gelesen und auch § 6 StBerG mit den Ausnahmen ... da kommt es dann drauf an, was der TE als Buchhaltung genau gemacht haben möchte.

Habe beruflich schon genug mit dem Straftatbestand der unerlaubten Hilfeleistung zu tun gehabt *g*
Wenn man ließt, dass ihm das Finanzamt im Nacken sitzt, dann reicht ihm vermutlich nicht nur die Buchhaltung und ruckzuck steckst du mittendrin. Er meldet sich aber auch nicht zu Wort und schweigt.
*********s_65 Mann
531 Beiträge
Unglaublich,
was es in dieser BR für Gesetze gibt... -Vielleicht sollt man ja zwei Mal die Hälfte streichen... *zwinker*

@*****aus: Im Gesetz steht ja "geschäftsmäßig" drin... - Ist nur die Frage ob das verständliches deutsch ist oder irgendein Fachausdruck hinter dem wieder mehr steckt als "normale Menschen" vermuten... *zwinker* - Weißt Du ob das auch so ist wenn ein Freund einem anderen hilft, unentgeltlich? - Oder bedeutet geschäftsmäßig wirklich, daß es nur nicht mit Geld oder einer anderen Gegenleistung verbunden sein darf?
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