Wenn man was sagt sollte man Ahnung haben Troisdorfer71, dein Prüfungsvorsitzender war wahrscheinlich der Vorsitzende für KFZ-Handwerk und nicht Elektrobereich, mit der Meinung bzgl. Bestandschutz hat er flott ein paar Anwälte am Hals.
Bestandsschutz ist eigentlich ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht. Hierbei wird der Umstand beschrieben, dass eine bauliche Anlage (Gebäude), die nach einer bauaufsichtlichen Genehmigung rechtmäßig errichtet wurde, nicht rechtswidrig wird, wenn im Nachhinein das öffentliche Recht (Bauordnung) verändert wurde. Demnach entsteht der Bestandsschutz, wenn die entsprechende bauliche Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. Nutzungsaufnahme bauaufsichtlich genehmigt wurde (= formelle Legalität) und/oder während eines längeren Zeitraums mit dem materiellen Recht übereinstimmt (= frühere materielle Legalität). Das bezieht auch die elektrische Anlage mit ein. Solange keine Nutzungsänderung passiert, Einsturzgefahr besteht o. das Gebäude massiv verändert wird besteht Bestandsschutz.Laut Bauordnungsrecht muss eine elektrische Anlage nicht verändert werden, wenn „nur“ Unterhaltungsmaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wenn du ein Gebäude hast z.B. 1950 gebaut und seitdem keine Renovierung der Elektrotechnik, ist trotz aktueller anders lautender Normen der Eigentümer nicht verpflichtet was zu ändern. D.h. man hat ein Gebäude welches keine FI-Schutzschalter hat, bleiummantelte Aluminiumleitung mit unpassendem Farbcode, Schmelzsicherungen statt Sicherungsautomaten, klassische Nullung usw. - Bestandsschutz hat eine elektrische Anlage,die nach den zum Zeitpunkt ihres Errichtens geltenden Normen ordnungsgemäß hergestellt worden ist und das ist bei dem Gebäude dann der Fall. D.h. du kannst bei Renovierung durchaus auf uralte Anlagen treffen. Dabei legt der Besitzer letztlich fest, ob seine Anlage ‚seinen‘ Bestandsschutz genießt oder ausgedient hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Tatsache, dass der Besitzer ja jede Veränderung an seiner Anlage finanzieren muss. Er hat dabei natürlich andererseits auch zu bedenken, dass Anpassungsforderungen der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik oder der Versicherungen für ihn selbst finanzielle oder möglicherweise sogar strafrechtliche Folgen haben können, wenn sie nicht beachtet werden. Der Bestandsschutz kann nur von Behörden, evtl. Versicherungen o. Verbänden wie DKE, GDV zwangsweise aufgehoben werden und selbst diese müssen sich auf rechtl. u. finanzielle Folgen einrichten wenn dagegen geklagt wird. Solche Fälle können z.B. sein das durch Erweiterung der Anlage die Sicherheit der Anlage nicht mehr besteht, wie z.B. Installation von Heizkörpern in einem Raum wo die elektr. Sicherheit darin bestand das es keine geerdeten Geräte gab o. das Erneuern einer Steigleitung und Auftrennen des PEN-Leiters in Neutral- und Schutzleiter im zentralen Zählerschrank, obwohl sich in den Wohnungen noch Stromkreise mit der Schutzmaßnahme „Klassische Nullung“ befinden. Bei Vermietung gibt es noch die Einschränkung das trotz alter Inst. gewisse Dinge auf einen neueren Stand gebracht werden müssen. Das sind das TN-S in der Whg inkl. FI-Schutzschalter mit max 30mA und moderne Steckdosen, sowie Rauch/Brandmelder die auch als elektr. Inst. gelten. Wenn du dich dazu einlesen willst : ( Schliephacke, J.; Egyptien, H.-H.: Rechtssicherheit beim Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen.)
Es hätten gerne viele Elektriker das es anders ist, denn dann würde jede Normänderung Geld in die Kasse spülen, aber glücklicherweise nicht. Ein Elektriker kann und darf nur Empfehlungen aussprechen und was letztendlich gemacht wird bestimmt der Eigentümer.
Sorry - du weisst das die VDE 0100 eine Sammlung ist !?! Es reicht anzuführen das es nach VDE0100 ist - man muss nicht extra ausführen das es nach VDE0100-540 ist und nur von einer Person nach VDE 31000 Teil 10:1995-05 ausgeführt werden darf .... Man kann es auch übertreiben, wen es genauer interessiert soll nachlesen.
Bestandsschutz ist eigentlich ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht. Hierbei wird der Umstand beschrieben, dass eine bauliche Anlage (Gebäude), die nach einer bauaufsichtlichen Genehmigung rechtmäßig errichtet wurde, nicht rechtswidrig wird, wenn im Nachhinein das öffentliche Recht (Bauordnung) verändert wurde. Demnach entsteht der Bestandsschutz, wenn die entsprechende bauliche Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. Nutzungsaufnahme bauaufsichtlich genehmigt wurde (= formelle Legalität) und/oder während eines längeren Zeitraums mit dem materiellen Recht übereinstimmt (= frühere materielle Legalität). Das bezieht auch die elektrische Anlage mit ein. Solange keine Nutzungsänderung passiert, Einsturzgefahr besteht o. das Gebäude massiv verändert wird besteht Bestandsschutz.Laut Bauordnungsrecht muss eine elektrische Anlage nicht verändert werden, wenn „nur“ Unterhaltungsmaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wenn du ein Gebäude hast z.B. 1950 gebaut und seitdem keine Renovierung der Elektrotechnik, ist trotz aktueller anders lautender Normen der Eigentümer nicht verpflichtet was zu ändern. D.h. man hat ein Gebäude welches keine FI-Schutzschalter hat, bleiummantelte Aluminiumleitung mit unpassendem Farbcode, Schmelzsicherungen statt Sicherungsautomaten, klassische Nullung usw. - Bestandsschutz hat eine elektrische Anlage,die nach den zum Zeitpunkt ihres Errichtens geltenden Normen ordnungsgemäß hergestellt worden ist und das ist bei dem Gebäude dann der Fall. D.h. du kannst bei Renovierung durchaus auf uralte Anlagen treffen. Dabei legt der Besitzer letztlich fest, ob seine Anlage ‚seinen‘ Bestandsschutz genießt oder ausgedient hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Tatsache, dass der Besitzer ja jede Veränderung an seiner Anlage finanzieren muss. Er hat dabei natürlich andererseits auch zu bedenken, dass Anpassungsforderungen der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik oder der Versicherungen für ihn selbst finanzielle oder möglicherweise sogar strafrechtliche Folgen haben können, wenn sie nicht beachtet werden. Der Bestandsschutz kann nur von Behörden, evtl. Versicherungen o. Verbänden wie DKE, GDV zwangsweise aufgehoben werden und selbst diese müssen sich auf rechtl. u. finanzielle Folgen einrichten wenn dagegen geklagt wird. Solche Fälle können z.B. sein das durch Erweiterung der Anlage die Sicherheit der Anlage nicht mehr besteht, wie z.B. Installation von Heizkörpern in einem Raum wo die elektr. Sicherheit darin bestand das es keine geerdeten Geräte gab o. das Erneuern einer Steigleitung und Auftrennen des PEN-Leiters in Neutral- und Schutzleiter im zentralen Zählerschrank, obwohl sich in den Wohnungen noch Stromkreise mit der Schutzmaßnahme „Klassische Nullung“ befinden. Bei Vermietung gibt es noch die Einschränkung das trotz alter Inst. gewisse Dinge auf einen neueren Stand gebracht werden müssen. Das sind das TN-S in der Whg inkl. FI-Schutzschalter mit max 30mA und moderne Steckdosen, sowie Rauch/Brandmelder die auch als elektr. Inst. gelten. Wenn du dich dazu einlesen willst : ( Schliephacke, J.; Egyptien, H.-H.: Rechtssicherheit beim Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen.)
Es hätten gerne viele Elektriker das es anders ist, denn dann würde jede Normänderung Geld in die Kasse spülen, aber glücklicherweise nicht. Ein Elektriker kann und darf nur Empfehlungen aussprechen und was letztendlich gemacht wird bestimmt der Eigentümer.
Sorry - du weisst das die VDE 0100 eine Sammlung ist !?! Es reicht anzuführen das es nach VDE0100 ist - man muss nicht extra ausführen das es nach VDE0100-540 ist und nur von einer Person nach VDE 31000 Teil 10:1995-05 ausgeführt werden darf .... Man kann es auch übertreiben, wen es genauer interessiert soll nachlesen.