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71116 Autokenner/-verkäufer

******_68 Frau
108 Beiträge
Themenersteller 
71116 Autokenner/-verkäufer
Hallo ihr Helping Hands da draußen,

Ich benötige eure Hilfe: ich habe mir ein Auto über einen Händler gekauft. Nach drei Tagen stand es bereits, weil die Lichtmaschine kaputt ist. Nach vielem hin und her mit ihm und nachdem er mir zugesagt hat, die LM auszutauschen, meldet er sich nicht.

Ich weiß gerade nicht, wie ich mich wehren kann um den zur Rechenschaft zu ziehen. Näheres gerne per CM.

Ich benötige eure Hilfe jetzt im Sachen:
• Gewährleistungsinfos
• Abschleppen (Auto steht seit fast 3 Wochen auf der Straße. Über die Versicherung kann ich es nicht mehr abwickeln)
• Weitere Schritte
Vlt ist jemand da draußen, der mir helfen kann. Gerne direkt per CM - riesen Dank vorab!

Eure Scorpy
*******007 Mann
9.282 Beiträge
Hast Du denn eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja, würde ich mal mit einem Rechtsanwalt sprechen oder dem Händler zumindest damit drohen!
Wenn Du das Auto von einem gewerblichen Händler gekauft hast, hast Du ein Jahr Gewährleistungsanspruch.


******_68:
Nach vielem hin und her mit ihm und nachdem er mir zugesagt hat, die LM auszutauschen, meldet er sich nicht.

Dann solltest Du Dich bei ihm melden und ihm Druck machen, notfsalls mit Anwalt drohen.
*******esse Frau
1.638 Beiträge
GTÜ
Ein Autohändler, der abtaucht, ist unseriös - und hat mit Sicherheit keinen Höndlervertrag mit dem Hersteller...

Wie Hofnarr007 dir schon riet - der erste Weg ist die Rechtsschutzversicherung bzw. der Gang zu einem Anwalt. Drohen mit dem Gang zum Anwalt bringt bei den Schwarzen Schafen unter den Autohändlern nichts, die sind behandlungsresistent.


Du kannst auch die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (oder den TÜV oder eine andere Organisation) kontaktieren. Die können dir mögliche Wege aufzeigen und helfen.

http://www.gtue.de


Ich habe viele Jahre für einen Hersteller gearbeitet. Zwar nicht im direkten Kundenverkauf, kenne mich aber mit Problemfällen aus.

Hast du eine Werkstatt deines Vertrauens? Größere Werkstätten kennen Geschichten wie deine. Auch sie können dir sagen, was tun.

Zieh auf jeden Fall Rechtshilfe hinzu!
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Solltest du Rechtsschutz haben mach das über die. Da du im Recht bist solltest du keinerlei Kosten haben.

Falls nicht: Einen Brief per Einschreiben (am besten sogar noch amtliche Zustellung) einen Brief schreiben indem du ihm den Sachverhalt darlegst. Inklusive eines Datums als Frist. Und jetzt ganz wichtig: Es muss stehen, dass er mit verstreichen der Frist mit der Nacherfüllung in Verzug ist. Das ist ein wichtiger Status für das Weitere vorgehen. Dann kannst vermutlich sogar die Reparatur durch eine andere Werkstatt ausführen lassen und er muss es bezahlen. Und eine Entschädigung für den Fahrzeugausfall dürftest auch kriegen.
*******geur Mann
21.330 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hm ...
... ich persönlich glaube nicht, dass eine defekte LiMa unter die Gewährleistung fällt.
Also auch von mir der Tipp: Rechtsberatung!
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Es handelt sich um einen Garantiefall welcher über das BGB abgedeckt ist.
*******es61 Mann
55 Beiträge
Gutachter und Anwalt bemühen
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf haben es Autokäufer bei einem gewerblichen Händler recht einfach: Hier muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer. Er muss dann beweisen, dass der reklamierte Fehler bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
So weit so schlecht, wenn der Händler sich tot stellt. Das hilft nur ein Brief vom Anwalt der eine Frist setzt, den Mangel zu beheben. Stellt er sich weiter tot, hilft leider nur eine Klage.

Mein Rat: Fahrzeug von einem Gutachter checken lassen, denn möglicherweise sind noch andere Mängel versteckt. Je nach Ergebnis entweder den Anwalt mit dem Ziel Mängelbeseitigung oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung auf den Händler loslassen. Manchmal hilft auch noch die Drohung einer Strafanzeige.

Sorry, aber wenn der Händler nicht kooperiert wird es leider etwas stressig.
*******geur Mann
21.330 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******es61:
Hier muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag.
Das kann er ja:
Das Auto fuhr, was ohne funktionsfähiger LiMa nicht der Fall gewesen wäre.
So würde ich zumindest an Stelle des Händlers argumentieren.
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Wird bei einer Lichtmaschine nicht anerkannt. Da gilt der Mangel als bereits existent.
*******ley Frau
2.306 Beiträge
Aus eigener Erfahrung:
Sehr wahrscheinlich hast du Pech, wenn der Verkäufer dir nicht freiwillig entgegenkommt.
LM ist ein Verschleißteil, also nicht in der Gewährleistung.
Es ist leider Pech!
Bei einer Rechtsschutzversicherung wirst du einen Eigenenanteil haben - lohnt sich in diesem Fall nicht.
Beim ADAC gibt es für Mitglieder eine einmalige telefonische Rechtsberatung kostenlos.
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Die Lichtmaschine ist per se kein Verschleißteil. Dann würden am Fahrzeug ja alle Teile als Verschleißteil gelten.

Die Verkäufer kommen einem in dem Moment nicht entgegen, wenn sie nicht wollen (Sparsamkeit) oder keinen Bock haben die Rechtslage zu kennen. Ich denke du wirst nicht drumherum kommen einen Rechtsschutzversicherung zu bemühen und zum Anwalt zu gehen.
***ie Frau
4.953 Beiträge
ADAC Mitglied ??
Dann ist ne Rechtsberatung drin.



Lichtmaschine ist keine Gewährleistung !!
Leider.
Hi
wenn du einen Schutzbrief in der Versicherung hast kannst du dein Auto bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen, das zahlt dann deine Versicherung,hast du den einen Kaufvertrag? Und warum wartest du solange?
******iar Mann
1.687 Beiträge
Hi, um das Chaos mal zu klären bzgl Gwährleistung - stimmt alles :

Wenn Du den Wagen als NEUfahrzeug gekauft hast, dann JA ... eine Lichtmaschine gehört nicht zu den Verschleißteilen, die von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind.

Hast Du den Wagen GEBRAUCHT vom Händler gekauft, kommt's auf eine evtl. vorhandene Gebrauchtwagengarantie an .. dann ist das berühmte Kleingedruckte genau zu studieren.

Bei Kauf von einem Händler - NICHT aber bei einem Kommissionsverkauf im Auftrag des bisherigen Halters - kannst Du Diesen wegen der gesetzlich geregelten Sachmangelhaftung in Anspruch nehmen.

Bei Privatverkauf hat man meist Pech, denn Privatleute können Sachmängelhaftung ausschliessen und tun dies meist beim Verkauf auch.

Was soweit ich weiss noch nicht erwähnt wurde ist die Schiedsstelle des KFZ-Handwerks. Weiss nur nicht ob die sich auch um Verkaufsprobleme kümmern. Aber anrufen schad nix. Wichtig ist aber auf jeden Fall - schriftl. unter Verzug setzern. Fax, Einschreiben, Brief unter Zeugen mit realistischer Frist den Schaden zu beheben. Erst bei Nichteinhaltung dieser Frist stehen dir rechtl. Schritte zur Verfügung - vorher nicht.

Es gibt eine Webseite - diepruefer de - die kann man anrufen und die überprüfen mit 150-Punkte Protokoll vor Ort den PKW für 120€ - Kollege hat das für nen Wagen gemacht den er bei mobile kaufen wollte aber 600km weg war und war zufrieden mit denen.
*******o65 Mann
2.164 Beiträge
Wurde das Fahrzeug denn tatsächlich beim Händler gekauft? Oder ist der Händler hier nur im Auftrag des vorherigen Eigentümers aufgetreten? Die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtfahrzeuge greift nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich beim Händler gekauft wurde und der Händler auch als Verkäufer im Kaufvertrag steht. Ist er nur "im Auftrag" aufgetreten, gilt der Kauf als Privat-Verkauf. Hier häufen sich allerdings in letzter Zeit die Betrugsfälle. Im Zweifel wäre dann zu prüfen über den vorherigen Eigentümer, ob der Händler tatsächlich über eine entsprechende Legitimation des vorherigen Eigentümers verfügt hat oder dies nur vorgeschoben hat, um die Gewährleistung auszuhebeln.

Zum Defekt: Die Lichtmaschine selber ist kein Verschleissteil. Wohl aber der Licht-Maschinen-Regler. Deshalb stellt sich mir die Frage, wer den Defekt eindeutig festgestellt hat? Welche Laufleistung hat das Fahrzeug? Stimmen Verschleissbild des Lichtmaschinenrreglers (bzw. der daran befindlichen Schleifkohlen) und die Einlaufspuren an der LiMa-Achse zum Kilometerstand?

Der Händler hat Zusagen gemacht, ohne das Fahrzeug deshalb anzuschauen? Telefonisch? Ich habe hier im Bekanntenkreis gerade einen ähnlichen Fall, nach 3 Wochen hat das Lankgetriebe aufgegeben. Letztlich hat nur ein sehr bestimmter Auftritt beim Händler mit klarer Fristsetzung wohl zum Erfolg geführt. Frist läuft erst am Samstag ab. Persönliches Vorsprechen beim Händler aber immer nur unter eigenen Zeugen.

Das Fahrzeug kann man übrigens auch ohne Lichtmaschine bewegen. Entweder die Batterie ausbauen und extern laden lassen (kann man in jeder Hobbywerkstatt machen (lassen)) oder im Bekanntenkreis mal rumfragen, wer zufällig eine geladene (!) Ersatzbatterie rumstehen hat. Mit einer voll geladenen Batterie kommt man typischerweise mindestens 50 km weit (alle elektrischen Verbaucher (Licht, Radio, Sitzheizungen) ausschalten). Allerdings sollte man unbedingt vermeiden, so auf eine Autobahn aufzufahren. Bleibt man dann liegen, gibt es noch ein nettes Bussgeld oben drauf. Aber zur Fahrt zu einer Werkstatt sollte es sicherlich reichen.

Sollte nur der Regler defekt sein, kostet ein neuer Regler im freien Handel (Bosch, Valeo, ...) zwischen 20 und 50 Euro. Der Einbau dauert je nach Fahrzeug/Motor zwischen 30 Minuten und 6 Stunden. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
kann helfen
Bin selber Händler und könnte dir sicher helfen

LG
wenn es beim Händler gekauft worden ist mit Kaufvertrag muss der Händler 2x kostenfrei den Fehler beheben, so kenne ich das
*******o65 Mann
2.164 Beiträge
Nein, der Händler hat ein Recht darauf, einen Fehler in 2 Versuchen zu beheben (Nachbesserungsrecht). Diese beiden Versuche muss man dem Händler einräumen, wobei dazu angemessene Fristen zu setzen sind. Ist der zweite Versuch ebenfalls erfolglos, kann der Vertrag gewandelt werden.

Tritt der behobene Fehler später, innerhalb der Gewährleistung, wieder auf, geht das Spielchen wieder von vorne los.

Übrigens, beim Händler gekauft, heisst leider nicht automatisch, dass der Händler der tatsächliche Verkäufer ist.

Leider kommt hierzu vom Thread-Ersteller kein Feedback mehr. Ich nehme mal an, das Thema hat sich längst erledigt ...
*******mcat Mann
3.228 Beiträge
die Sache kann nicht abschließend ----
--- hier bei JoyClub Helping Hands geklärt werden. Dazu sind die rechtlichen Gegebenheiten beim Gebrauchtwagenkauf viel zu verzwickt. Es kommt auf die Details an - was ist tatsächlich zugesicherte Eigenschaft, wie alt ist der Wagen denn überhaupt, ist der Händler Eigentümer oder Vermittler und vieles mehr.

Der "Gesamtschaden (also das, worum es eigentlich nur geht)" ist eine gebrauchte Lichtmaschine, das Abschleppen, der Nutzungsausfall und die Reparaturarbeit - so sehe ich es "als Aussenstehender". Je nach Fahrzeugtyp und Entfernung der Pannenstelle zur nächsten Werkstatt - nun ja, ich sage mal zwischen 500 und 1000 EUR. Haben oder Nicht-Haben o.k. - aber wochenlang damit herum machen ? ------

Ein ADAC-Schutzbrief kostet ca. 100 EUR im Jahr - damit wäre das Abschleppen zur nächsten Werkstatt erledigt. Ein ADAC-KFZ-Rechtsschutz nochmal nen Hunderter im Jahr - damit wäre ne Rechtsberatung und (nur) in aussichtsreichen Fällen auch eine Rechtsvertretung abgedeckt.
Soviel für die Zukunft.

Und nun für den Augenblick: Ich würde mal zusehen, dass der Wagen von der Straße kommt. Das ist sicherlich nicht auf der Autobahn, sonst wäre der Fall bereits anders erledigt worden *zwinker*

Den Wagen irgendwo rumstehen zu haben und erstmal nach dem Anwalt zu rufen - ich weiß nicht.

Also sollte die Frage bei Helping Hands lauten: PLZ - suche jemanden, der mir den Wagen bis zur nächsten Werkstatt, alternativ vor die Haustüre schleppt. Manches mal hat man aber auch nette Nachbarn, die sowas freundschaftlicherweise für ne Einladung zu ner Pizza machen.

Und sodann - den Tipp habe ich in einem Nachbarthread soeben auch gegeben: Anmelden bei 123-frag-einen-anwalt - Mitgliedschaft kostenlos. Kurz in den Foren stöbern zum Thema. Dürfte im vorliegenden Fall in etwa so ergiebig sein wie hier; nämlich viele "Was-wäre-wenn"- und "Hängt-davon-ab"-Antworten. Es hängt tatsächlich vom Einzelfall ab.

Eine Suche einstellen - ein Angebot an Rechtsanwälte von sagen wir mal 50 bis 100 EUR einstellen für eine Kurzberatung zum Sachverhalt. Das kann ein Rechtsanwalt auf dieser Plattform annehmen und dafür den Sachverhalt checken und ne Empfehlung abgeben. Dann sieht man weiter.

Und für alle, die es ganz billig wollen - warum nicht ?

Wenn man einen Autoschrauber kennt (bei Recyclingfirmen fragen !), der mal eben so ne Lichtmaschine wechseln kann. Solche findet man nicht nur im JoyClub bei Helping Hands !

Für ebenfalls 50 bis 100 EUR kriegt man bereits Lichtmaschinen bei Autorecyclern (auch Schrottplätze genannt). Und der Einbau dauert auch keine 2 Wochen sondern wenige Stunden.

Ich habe so etwas schon gemacht - hängt natürlich ganz von den Ansprüchen ab, die man hat *zwinker*
In meinem Fall hatte der Autoschrauber meinen Wagen zur Generalüberholung, Komplettcheck beim TÜV und Neuanmeldung. Auf dem Weg zum TÜV ging die Lichtmaschine kaputt. Er holte eine auf dem Schrottplatz und baute sie ein. Am nächsten Tag machte er wieder nen Anlauf, endlich zum TÜV zu kommen mit meinem Wagen - und er brachte die Karre auf Anhieb durch *haumichwech*

Eine großartige Garantie auf so ne Tausch-Lichtmaschine darf man nicht erwarten. Dennoch halten die manches mal erstaunlicherweise länger als der Rest der Karre. Und man spart sich vor allen Dingen einen Rechtsstreit.

Fazit: Streitet nicht so viel wegen "Schrott" - erledigt es auf dem kleinen Weg.

Good luck - CrazyTomCat
****i47 Frau
259 Beiträge
Es wären erstmal genauere Daten zum Auto nötig...
. . . und/oder 'ne genaue Diagnose . . . denn was bringen da großartige Aktionen mit Anwalt usw., wenn's evtl. nur um 5 € geht.
Bei 'nem älteren Fahrzeug mit Bosch-LiMa (und nur Kohle/n abgenutzt) :
Regler ab 4 € und 2 Kreuzschlitz-Schräubchen auf- und zudrehen, fertig.
https://www.ebay.de/sch/Auto … rRngCbx=1&_udlo=3%2C80&_udhi
Ok, wenn's natürlich ein Japaner ist mit innenliegendem Regler oder gar ein VW-Bus T5 und keilriemenlose LiMa oder Mitnehmer defekt oder 'ne wassergekühlte LiMa, dann kann's natürlich auch echt aufwendig werden.
Aber ohne genauere Infos nur so im Nebel stochern bringt erstmal nix.

Gruß von doggis Haus- und Hofmechaniker mKT
(mal schnell vorbeikommen is aber eher ungünstig, bin 180 km weg)
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