Imho
geht die Unterhaltspflicht an ihn - so er nicht arbeitsfähig ist und ein eigenes Einkommen hat an seine neue Ehefrau über.
Unterhaltspflichtig wärst du lediglich gegenüber Euren gemeinsamen Kindern sofern diese bei ihm leben.
Wann entfällt der nacheheliche Unterhalt
In Betracht kommen vor allem folgende Fälle:
1. Der Ex-Ehegatte verdient selbst genug, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken.
Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob er genug verdient, um davon zu leben, sondern darauf, ob er genug verdient, um den ehelichen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Beispiel: Der Ehemann verdient netto 3.000,- Euro, die Ehefrau netto 1.250,- Euro. Die Ehefrau könnte von diesem Verdienst zwar leben, sie hat aber trotzdem noch einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann i.H.v. 750,- Euro. Erst, wenn sie auch noch diese 750,- Euro verdient (insgesamt also 2.000,- Euro), erlischt der Unterhaltsanspruch.
2. Der Ex-Ehegatte könnte genug verdienen, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken, wenn er eine ihm zumutbare Arbeit aufnehmen würde.
Näheres zur Erwerbspflicht lesen Sie hier .
3. Der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte heiratet erneut, § 1586 Abs. 1 BGB.
Mitunter lebt der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte mit einem neuen Lebensgefährten zusammen, heiratet aber nicht, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Besteht eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, so kommt eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht (siehe unten Punkt 5).
4. kurze Ehedauer, § 1579 Nr. 1 BGB.
Bei Ehen, die nicht länger als zwei Jahre gedauert haben, ist ein Unterhaltsanspruch in der Regel nicht gegeben.
Ausnahmsweise kann auch bei einer Ehedauer von maximal drei Jahren noch von einer kurzen Ehe gesprochen werden, wenn die Eheleute schon längere Zeit getrennt leben bzw. keine gemeinsame wirtschaftliche Lebensplanung vorlag. Als Ehedauer zählt die Zeit von der Heirat bis zur Einreichung der Scheidung. Beispiel: Wenn die Eheleute sich nach 18 Monaten trennen, das Trennungsjahr abwarten und dann die Scheidung einreichen, dann betrug die Ehedauer insg. 30 Monate, die Ehe ist also nicht mehr "kurz".
Ausnahmen vom Unterhaltsausschluss bei kurzer Ehedauer: es sind gemeinsame Kinder vorhanden, die beim Unterhaltsberechtigten leben, der unterhaltsberechtigte Ehegatte hatte wegen der Ehe seinen Beruf oder seine Ausbildung aufgegeben.
http://www.scheidung-online. … helicher-unterhalt/index.php